In der Kindertagespflege wählst du, wem du dein Kind anvertraust.
Eine konstante Bezugsperson gibt Sicherheit – jeden Tag.
Kleine Gruppen bedeuten: weniger Reizüberflutung, mehr Sicherheit – für starke Kinder.
Du weißt, wer täglich da ist – und wer dein Kind begleitet. Von der Eingewöhnung bis zum Wechsel in die KiTa.
Bindungs- und befürfnisorientiert, vielfältiges Angebot, passgenaue Betreuungszeiten, planbare Schließzeiten – bei gleichem Elternbeitrag wie in der KiTa.
Bei einem Besichtigungstermin könnt ihr euch ein genaues Bild von unserem Betreuungsalltag machen. Wir sprechen über unsere Vorstellungen und prüfen, ob sie zusammenpassen. Mit dem abgeschlossenen Vertrag erfolgt dann die Anmeldung über den SkF Bottrop.
Ihr habt ab dem dem vollendeten 1. Lebensjahr eures Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung. Meldet euch sobald ihr sicher seid, dass ihr einen Platz möchtet.
Es werden Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr betreut. In der Regel findet der Wechsel zur KiTa im August des 3. Lebensjahres statt. Zusätzlich darf ich in den Randzeiten (vor und nach Öffnungszeiten von KiTa und OGS) Kinder bis zum 14. Lebensjahr betreuen.
Die Kosten sind in der Elterngeldtabelle der Stadt Bottrop festgelegt und ermitteln sich nach eurem Einkommen. Die Kosten von KiTa und Kindertagespflege sind gleich.
Das Mittagessen berechne ich mit 2,50 € pro Anwesenheitstag (Stand 05/2025)
Als selbstständige Kindertagespflegeperson, darf ich auch Kinder aus anderen Kommunen betreuen. Aktuell kooperiere ich mit dem Jugendamt des Kreis Wesel und dem Familienbüro der Stadt Gladbeck. Weitere Kommunen können gerne angefragt werden.
Ja. Das gesetzlich verankerte Wunsch-/ und Wahlrecht beinhaltet auch, dass ihr die Entscheidung über den Stundenumfang fällt.